Stellungnahme der AG Stadtteilbeirat zum Integrationskonzept

Integrationskonzept: Vorschläge für Ergänzungen und Streichungen

Integrationskonzept: 1. Ausgangslage und Zielsetzung

Bezugnahme:

„Die Bevölkerung in Eidelstedt kann bis 2020 um bis zu ca. 10% wachsen.“ S. 4.

1.    Eine Planung für Integration muss langfristig ausgelegt sein.

Begründung:

Es zeigt sich, dass sich die Nachfahren von Migranten selbst in der 2., 3. und 4. Generation häufig nicht in die Allgemeinheit, sondern in geschlossene Parallelgesellschaften integriert sind. Diese Entwicklung darf sich nicht wiederholen.

Ergänzender Vorschlag:

Die Erweiterung des Planungszeitraums bis 2035 und Vorlage eines entsprechend erweiterten Integrationskonzeptes bis Ende 2017.

2.    Die Grundannahme von einem Wachstum von  nur 10% ist nicht nachvollziehbar.

Begründung:

Mit den Bauvorhaben Duvenacker und Hörgensweg (1. und 2. Bauabschnitt) ist die Prognose von 10% bereits ausgeschöpft. Bereits bekannte Bauvorhaben sind nicht berücksichtigt: Dello-Gelände, Eisenbahnersiedlung, Furtweg, Stoltenberg-Gelände, Furchenacker, Holsteiner Chaussee, Baumacker und Kieler Straße.

Ergänzender Vorschlag:

Berücksichtigung der Bauplanungen und Projekte durch die Bauprüfabteilung und Neuberechnung des Bedarfs in allen Themenfeldern auf Grundlage belastbarer Zahlen.

Bezugnahme:

„Im Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ hat die Bürgerschaft beschlossen, dass verbindlich bis zum 31.12.2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen erreicht sein soll.“ S.4.
„Sie (die Flüchtlingsunterkünfte) geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit.“ S. 4.
„Wenn dies zutrifft, sollen 175 Wohnungen von Anfang an als Sozialwohnungen genutzt werden. … in diesem Fall nicht mehr 700 (Geflüchtete), sondern 600 (Geflüchtete) betragen. Sollte die Vorweggenehmigungsreife zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit noch nicht erreicht sein, werden zunächst alle ca. 350 Wohnungen im 1. Bauabschnitt mit insgesamt ca. 1.400 Geflüchteten belegt.“ S. 4.

3.    Das Integrationspapier setzt die Umsetzung der Regelungen im Bürgervertrag bezüglich Belegung, Abschmelzung und Durchmischung der Flüchtlingsquartiere Hörgensweg und Duvenacker bereits voraus. Die Umsetzung ist aber bisher nicht geklärt.

Begründung:

Eine gleichmäßige und kleinteilige Verteilung der Geflüchteten im gesamten Eimsbüttler Bezirk ist  die Voraussetzung für gute Integration. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass allein die sozialen Institutionen die Integrationsarbeit nicht werden bewältigen können. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung der neuen Quartiere wird das Wichmannhaus nicht zur Verfügung stehen. Das Bürgerhaus geht in diesem Zeitfenster für ca. 2 Jahre in die Umbauphase. Das ReeWie-Haus hat seine Kapazitäten ausgeschöpft. Das natürlich gewachsene Zentrum wird als Ort der Integration durch umfassende Baumaßnahmen in der Zeit 2018 bis ca. 2020 stark eingeschränkt sein. Dies ist jedoch genau der Zeitraum, in dem Geflüchtete in unserem Stadtteil zu erwarten sind.
Darum muss alles unternommen werden, eine konzentrierte Belegung mit Asylanten und Geduldeten im Stadtteil zu vermeiden und gleichzeitig alle Möglichkeiten zur Unterstützung durch eine leistungsfähige soziale Infrastruktur auszuschöpfen.

Ergänzende Vorschläge:

Zügiger Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, der alle relevanten Punkte verlässlich regelt, insbesondere die Durchmischung sozialer Milieus im gesamten Bezirk Eimsbüttel.
Es bietet sich deshalb an, dass im Rahmen des städtebaulichen Vertrags den Geflüchteten bei der Wieder- und Neuvermietung von SAGA/GWG-Wohnungen in den Stadtteilen Eimsbüttel, Rotherbaum und Hoheluft-West Vorrang zugesichert werden. Interessenten, die bereits auf Wartelisten geführt werden, werden Wohnungen am Hörgensweg und Duvenacker angeboten,
Das Nachverdichtungspotenzial wird vorrangig ausgeschöpft, damit die konzentrierte öffentlich-rechtliche Unterbringung von Geflüchteten in Eidelstedt vermieden wird.
Unterkünfte am Hörgenweg und am Duvenacker, deren Umwandlung in regulären Wohnraum gemäß dem Verteilungsschlüssel des Bürgervertrags ansteht, werden im unbelegten Zustand dem Investor zur Verfügung gestellt.
Vor Erteilung der Vorweggenehmigungsreife für das Bauvorhaben am Hörgensweg, wird das Verkehrsgutachten für die Erschließung des Baugebiets am Hörgensweg analysiert und die notwendigen Ergänzungen in der Verkehrsinfrastruktur, S-Bahn/ AKN, Fußwege, Fahrradwege und Straßen beschlossen, dabei wird eine unbeschränkte Überquerung der Bahnanlagen sichergestellt. Die notwendigen Mittel werden hierfür bereit gestellt.

Bezugnahme: Rahmenbed., S. 5 und Versorgung mit Kitas und Schulen, S.7

„Da laut f&w die Erstbelegung …, müssen folgende Annahmen, die auf Auswertungen der Belegungsstruktur in den Hamburger Folgeunterkünften basieren, … zugrunde gelegt werden:“ Demnach werden Kinder im Alter von 6-10 werden mit 9% prognostiziert. S.4 u. 5.

„Die Schulbehörde plant für jeweils 100 neue Wohneinheiten mit 20 Schülerinnen und Schülern, … Entsprechend ist für die geplanten rund 900 Wohnungen am Hörgensweg und am Duvenacker mit insgesamt rund 180 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern zu rechnen, …“. S. 8.

4.    Durch die unterschiedliche Berechnungsgrundlage werden unterschiedliche Zahlen prognostiziert: 60 Kinder (Schulbehörde) gegenüber 99 Kindern (f&w) bzw. 162 Kinder, falls der erste Bauabschnitt mit 350 Flüchtlingswohnungen belegt wird.

„Dabei gilt für die Grundschule der Grundsatz „kurze Beine-kurze Wege“. Das heißt, voraussichtlich 60 Kinder müssen in die vorhandenen 5 Grundschulen im Stadtteil integriert werden.“ S. 8.

„Rechnerisch bedeutet dies weniger als 2 zusätzliche Schüler pro Klasse.“

5.    Wenn der Grundsatz „kurze Beine – kurze Wege“ berücksichtigt werden soll, sind lediglich 2 Grundschulen in der Pflicht, nicht 5. Somit bedeutet dies wesentlich mehr als 2 zusätzliche Schüler pro Klasse. Bei diesen Berechnungen ist der Bedarf der Zuzügler in andere Bauvorhaben unberücksichtigt geblieben. Siehe Punkt 1.

6.    Entsprechend reichen die Kapazitäten für Kitaplätze nicht aus.

Begründung:

Es ist dringend zu vermeiden, dass eine Konkurrenzsituation um Kita- und Schulplätze zwischen Geflüchteten und Einheimischen entsteht.
In einem übergeordneten gesellschaftlichen Interesse darf die Qualität von Kitas und Schulen nicht durch überfüllte Klassen und Kitagruppen sowie durch Überforderung von Lehrern und Erziehern gefährdet werden.
Außerdem s. Begründung zu Punkt 2.

Ergänzender Vorschlag:

Enge Abstimmung und Planung mit der Schulbehörde unter Berücksichtigung der Bedarfe in Bau und in Planung befindlicher Projekte und Vorlage der überarbeiteten Planung bis Ende 2017.
Es wird ein Integrationsmanager (Vollzeitstelle) eingesetzt, der die Koordination aller Integrationsmaßnahmen begleitet und verlässlicher Ansprechpartner für Arbeitsamt, Berufsförderung und anderer Institutionen ist.

Bezugnahme:

„Dies setzt die Verfügbarkeit von Mitteln voraus, damit Räume bewirtschaftet werden können, …“ S. 11.
„Gleiches gilt für den Einsatz geeigneter Fachkräfte ….“. S. 11.

7.    Wir schlagen die Streichung dieser Passagen vor.

Begründung:

Sollten die Mittel für die laufende Bewirtschaftung nicht zur Verfügung stehen, erübrigen sich alle darauf basierende Planungen.
Sollten die Mittel für geeignete Fachkräfte nicht zur Verfügung stehen, erübrigen sich alle darauf basierende Planungen.

Ergänzender Vorschlag:

Sicherstellung der Mittel und der Fachkräfte.

Integrationspapier: 6. Bauliche Maßnahmen

Bezugnahme:
„Umbau des Nachbarschaftszentrums auf der Südseite des Hörgenswegs („Wichmannhaus“)… .“ S. 11
„Neubau für zusätzliche Räume des Nachbarschaftszentrums auf der Nordseite …“. S. 11
„… Zentrums im neuen Wohnquartier nördlich des Hörgensweg wird ein Neubau erfolgen.“ S. 11.
„Umbau und Sanierung des Stadtteilkulturzentrums … .“ S. 12.

8.    Für den Zeitraum 2018 bis ca. 2020 entfallen ganz oder teilweise die institutionellen Einrichtungen, deren integrative Funktion die Grundlage des vorliegenden Integrationspapiers darstellt.

Begründung:
S. Begründung zu Punkt 3.

Ergänzender Vorschlag:
Das Bezirksamt stellt rechtzeitig, bis Ende 2017, ausreichende Ersatzräume zur Verfügung.

Integrationspapier: 7.1. Erlernen der deutschen Sprache

Bezugnahme:
„Viele werden bereits die verpflichtenden Integrationskurse absolviert und über Sprachzertifikate mindestens im B1-Niveau verfügen.“ S. 13.
„Entwicklung und Verankerung von altersgerechten Sprachtrainingsangeboten … in Kooperation mit dem Ehrenamt …“ .S. 14
„Ab September 2017 Aufbau eines regelmäßigen Austausches von Integrationsanbietern, ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern im Sprachbereich, …“ S. 14.

9.    Die Maßnahmenplanung für den Spracherwerb stützen sich in besonderer Weise auf das Ehrenamt. Wir vermissen eine verlässliche und nachhaltige Struktur zur Vermittlung der Sprache. Maßnahmen zum Spracherwerb für die Befähigung zur Aufnahme einer Berufstätigkeit ist nicht erkennbar.

Begründung:

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Beherrschung der deutschen Sprache Voraussetzung für Integration ist. Aus unserer Sicht ist das Ehrenamt wichtig und sollte in jeder Hinsicht wertgeschätzt und unterstützt werden. Es bleibt jedoch festzustellen, dass ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer eine zusätzliche Hilfe darstellen und keinesfalls eine verlässliche und nachhaltige Struktur ersetzen können und sollen.

Ergänzender Vorschlag:

Es werden qualitätsgesicherte, obligatorische Sprachkurse, möglichst von muttersprachlichen Sprachlehrern, für alle in ÖrUs lebenden Geflüchteten bis B2-Niveau durchgeführt.
Sollte nicht im ausreichenden Umfang qualifizierte Ehrenämter zur Verfügung stehen müssen professionelle Fachkräfte angestellt werden.

Integrationskonzept: 7.4. Angebote für Begegnung und Kultur

Bezugnahme:
s. Punkt 3. und vollständige Maßnahmenplanung, S. 24

10.    Orte für Begegnung und Kultur wird es von 2018 bis ca. 2020 nicht oder nur eingeschränkt geben.

Begründung:
s. Punkt 3

Ergänzender Vorschlag 1:

Die in der Maßnahmenplanung genannten Planungen werden bis Ende 2017 konkretisiert.

Ergänzender Vorschlag 2:

Auf Grund der bestehenden Alters-und Sozialstruktur (IEK, B1.2-Sozialstruktur) sowie des zu erwartenden Bevölkerungszuwachses wird ein „Behördenlotse“ für Eidelstedt dringend erforderlich.

Begründung:
Die Altersstruktur bei der für Eidelstedt genannten Prozentzahl von 22,3 % für die über 65jährigen ist dieser Anteil im Vergleich zum restlichen Bezirksamtsbereich und ganz Hamburg höher als in übrigen Bereichen.
Zudem weist Eidelstedt den mit Abstand größten Migrantenanteil (34,8 %) aller Stadteile auf ( Quelle: integriertes Entwicklungskonzept) Vor diesem Hintergrund und der zukünftig wachsenden Bewohnerzahl erscheint eine örtliche, stadtteilnahe „Anlaufstelle“ für Behördengänge notwendig.
Trotz weit verbreiteten und vielfach genutzten Kommunikationsmöglichkeiten, besteht bei einem großen Teil der Bevölkerung der Bedarf, persönliche Anliegen und Fragen an Behörden unmittelbar mit einem direkten Ansprechpartner zu klären.

Integrationskonzept: 7.6. Zugänge zum Gesundheitswesen und zu Präventionsangeboten

Bezugnahme:
Seite 29 bis Seite 31

11.    Grundlage eines funktionierenden Gesundheitswesens ist die ausreichende ärztliche Versorgung. Diese scheint im Stadtteil nicht gewährleistet zu sein. Insbesondere die Versorgung mit Kinder- und Frauenärzten sowie mit Psychotherapeuten scheint nicht ausreichend zu sein. Siehe Bürgervertrag ….

Begründung:
S. Punkt 1 und 2.

Ergänzender Vorschlag:

Bis Ende 2017 muss die Feststellung des Ist-Zustandes und eine realistische Prognose für den zusätzlichen Bedarf erfolgen.
Die Kontaktaufnahme zur Krankenkasse und zur Kassenärztlichen Vereinigung und Umsetzung deren Konzepte zur Abwendung von ärztlicher Unterversorgung oder drohender Unterversorgung ist absolut notwendig.

Seite 21 Punkt 7.3:
Konkretisierung der geplanten Maßnahmen bis Ende 2017.

Hamburg, 20.8.2017

AG Stadtteilbeirat

Ursula Kleinfeld
Norbert Lübke
Ute Mittelstedt
Rudolf Heitsch
Ingrid Brüning
Ertan Erdogan
Horst Klemeyer
Thorsten Fiedler
Claudia Messner

Kommentare sind geschlossen.