Im Hinblick auf die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Bebauung des Süptitzgeländes nehmen wir als Vorstand des Eidelstedter Bürgervereins wie folgt Stellung:
Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand des Eidelstedter Bürgervereins durch das „Positionspapier zur Flüchtlingsproblematik in Eidelstedt“ gebunden ist.
Es ist hervorzuheben, dass es sich hierbei nicht nur um ein Positionspapier, sondern für uns als Vorstand um einen rechtlich verbindlichen Beschluss des höchsten Gremiums unseres Vereins handelt, verabschiedet am 19. Februar 2016.
Vor diesem Hintergrund sind wesentliche Elemente unseres Positionspapiers in folgenden Punkten unberücksichtigt geblieben:
Der Lärm- und Immissionsschutz muss dauerhaft gewährleistest sein. Ein entsprechendes Gutachten ist vorzulegen.
Eine sofortige Durchmischung sozialer Milieus für das gesamte Gelände ist von Anfang an zu planen.
Sicherstellung der Finanzierung baulicher und personeller Integrationsmaßnahmen.
Es besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der rechtmäßigen Anwendung des § 246, Abs. 10 Baugesetzbuch im ersten Bauabschnitt des Geländes.
Unter Berücksichtigung der laufenden Verhandlungen des Dachverbands „Initiativen für erfolgreiche Integration Hamburg“ mit Vertretern des Senats und weiteren laufenden Verhandlungen wird der Vorstand des Eidelstedter Bürgervereins seine Mitglieder über die Ergebnisse dieses dynamischen Prozesses aufklären und – wenn erforderlich – zu einer beratenden Mitgliederversammlung einladen.
Hamburg, 15. Juni 2016
Klaus-Peter Schulze
Vorsitzender des Eidelstedter Bürgervereins von 1901 e.V.